Satzung

Auszug aus der Satzung des am 29. Januar 2014 gegründeten Vereins

Art. 1 Name

Unter dem Namen „Verein zur Unterstützung von Mobilitäts-, Energie- und Umweltprojekten in Kuba“ ist UrbamoCuba.CH ein nicht gewinnorientierter Verein gegründet worden.

Dieser Verein wird durch die vorliegenden Statuten geregelt; ergänzend gelten die Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches

Art. 2. Objekt

Ziel des Vereins ist es, zur Festlegung von Strategien und der mit interessierten kubanischen Partnern abgestimmten Umsetzung von Projekten im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit im Großraum Havanna beizutragen.

Art. 19. Die Vereinigung überträgt die wissenschaftliche Aufsicht über ihre Aktivitäten an angesehene und erfahrene Instanzen. Das wissenschaftliche Aufsichtsorgan besteht aus mindestens einem Vertreter von Schweizer Universitäten, die eng mit kubanischen wissenschaftlichen Gremien und/oder anderen kubanischen Einrichtungen zusammenarbeiten, um zur Festlegung der strategischen Ausrichtung des Projekts und der Aktionspläne, die in Kuba umgesetzt werden können, beizutragen.

Art. 20. Der Verein arbeitet mit einer kubanischen Koordinationsgruppe in Havanna zusammen. Diese Koordinationsgruppe ist eng in alle von der Vereinigung entwickelten Strategien eingebunden oder regt diese sogar an.

Art. 21. Diese Koordinierungsgruppe kann sich aus Vertretern kubanischer Ministerien sowie aus Vertretern wissenschaftlicher Gremien aus kubanischen Forschungsinstituten zusammensetzen, je nach der spezifischen Ausrichtung der zu verwaltenden Projekte. Er sollte nach Möglichkeit aus mindestens zwei Vertretern bestehen.

Art. 30. Finanzierung

a. Die Ressourcen des Vereins stammen aus finanziellen Beiträgen von hauptsächlich öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die Projekte unterstützen, die im Rahmen des Vereins durchgeführt werden oder durchgeführt werden sollen.

b. Mitgliedsbeiträge, sofern die Generalversammlung diese Art der Finanzierung beschließt

c. Spenden, Vermächtnisse oder andere Einnahmequellen